Oberlandesgericht Köln, 2007-01-11, 18 U 232/05

18 U 232/05Obergericht11.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 232/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-11

Aktenzeichen: 18 U 232/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0111.18U232.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das am 23.11.2005 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 16 O 70/04 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten zu 2) mit 62 %, dem Beklagten zu 4) mit 38 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten zu 2) und zu 4) dürfen die Zwangsvollstreckung jeweils gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % der aufgrund dieses Urteil vollstreckten Summe abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in jeweils derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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