Oberlandesgericht Köln, 2006-12-20, 11 U 133/06

11 U 133/06Obergericht20.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 133/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-20

Aktenzeichen: 11 U 133/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1220.11U133.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14.07.2006 (32 O 466/04) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, an die Kläger 586,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2004 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.

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