11 U 133/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-12-20, 11 U 133/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-12-20, 11 U 133/06
11 U 133/06Obergericht20.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 133/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-20
Aktenzeichen: 11 U 133/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1220.11U133.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14.07.2006 (32 O 466/04) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, an die Kläger 586,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2004 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.
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