Oberlandesgericht Köln, 2006-12-19, 15 U 110/06

15 U 110/06Obergericht19.12.2006

Regest

Unterlassungsrechteschutz gegenüber der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" bezogen auf Produkte eines in diesem Marktsegment größeren Unternehmens in Presseerklärungen und in verschiedenen Kampagnen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 110/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-19

Aktenzeichen: 15 U 110/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1219.15U110.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: §§ 823 Abs 1 BGB (Gewerbebetrieb, Unternehenspersönlichkeitsrecht), 824 BGB, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

Leitsätze

Unterlassungsrechteschutz gegenüber der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" bezogen auf Produkte eines in diesem Marktsegment größeren Unternehmens in Presseerklärungen und in verschiedenen Kampagnen.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24.05.2006 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 358/05 – teilweise abgeändert und die Klage (insgesamt) abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzenzüge trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in der Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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