11 U 89/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-12-18, 11 U 89/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 89/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-18
Aktenzeichen: 11 U 89/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1218.11U89.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Der Tatbestand des Urteils des Senats vom 22.11.2006 wird nach § 320 ZPO wie folgt berichtigt:
Der erste Satz unter I. der Gründe lautet:
Die Kläger oder jedenfalls der klagende Ehemann beauftragten den Beklagten im Jahre 2004 mit Vermessungsarbeiten für den Neubau ihres Einfamilienhauses in O, I-Straße 36.
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