Oberlandesgericht Köln, 2006-12-14, 12 UF 77 / 06

12 UF 77 / 06Obergericht14.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 UF 77 / 06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-12-14

Aktenzeichen: 12 UF 77 / 06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1214.12UF77.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 17. 10. 2006 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Jülich ( 10 F 369 / 06 ) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A in B bewilligt.

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