12 UF 77 / 06•Oberlandesgericht Köln, 2006-12-14, 12 UF 77 / 06
Oberlandesgericht Köln, 2006-12-14, 12 UF 77 / 06
12 UF 77 / 06Obergericht14.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 UF 77 / 06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-14
Aktenzeichen: 12 UF 77 / 06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1214.12UF77.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 17. 10. 2006 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Jülich ( 10 F 369 / 06 ) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A in B bewilligt.
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