Oberlandesgericht Köln, 2006-12-12, 3 U 48/06

3 U 48/06Obergericht12.12.2006

Regest

Keine Haftung für psychischen Gesundheitsschaden mangels Vorhersehbarkeit

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 48/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-12

Aktenzeichen: 3 U 48/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1212.3U48.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: BGB § 823

Leitsätze

Keine Haftung für psychischen Gesundheitsschaden mangels Vorhersehbarkeit

Tenor

Die Berufung des klagenden Landes gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23. Februar 2006 (10 O 257/04) wird zurückgewiesen.

Das klagende Land trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das klagende Land kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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