3 U 48/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-12-12, 3 U 48/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-12-12, 3 U 48/06
3 U 48/06Obergericht12.12.2006
Regest
Keine Haftung für psychischen Gesundheitsschaden mangels Vorhersehbarkeit
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 48/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-12
Aktenzeichen: 3 U 48/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1212.3U48.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: BGB § 823
Leitsätze
Keine Haftung für psychischen Gesundheitsschaden mangels Vorhersehbarkeit
Tenor
Die Berufung des klagenden Landes gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23. Februar 2006 (10 O 257/04) wird zurückgewiesen.
Das klagende Land trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das klagende Land kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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