Oberlandesgericht Köln, 2006-12-12, 3 U 191/05

3 U 191/05Obergericht12.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 191/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-12

Aktenzeichen: 3 U 191/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1212.3U191.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: HOAI § 4, BGB § 242

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 26.04.2005 (12 O 280/04) wie folgt abgeändert:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.064,44 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.06.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 30% und die Beklagten zu 70% zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu 30% und die Klägerin zu 70% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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