Oberlandesgericht Köln, 2006-12-12, 22 U 138/06

22 U 138/06Obergericht12.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 138/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-12

Aktenzeichen: 22 U 138/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1212.22U138.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 6.4.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 30 O 280/05 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.