11 U 120/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-12-11, 11 U 120/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-12-11, 11 U 120/06
11 U 120/06Obergericht11.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 120/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-11
Aktenzeichen: 11 U 120/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1211.11U120.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
wird festgestellt (§ 278 Abs. 6 ZPO), dass zwischen den Parteien ein Vergleich mit folgendem Inhalt zustande gekommen ist:
Die Beklagte verpflichtet sich, zum Ausgleich der in diesem Rechtsstreit geltend gemachten Ansprüche an die Klägerin 2.156,82 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 1.11.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.
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