5 U 162/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-12-06, 5 U 162/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 162/05 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-06
Aktenzeichen: 5 U 162/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1206.5U162.05.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. September 2005 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 271/04 – abgeändert.
Über den vom Landgericht ausgeurteilten Betrag von 2.942,66 € nebst Zinsen hinaus ist die Klage mit dem Klageantrag zu 1) dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den weiteren Schaden aus dem Abschluss des Gruppenversicherungsvertrages vom 19./20. März 2000 zu ersetzen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen.
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