9 U 72/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-12-05, 9 U 72/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 72/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-05
Aktenzeichen: 9 U 72/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1205.9U72.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.03.2006 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 30 O 278/05 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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