Oberlandesgericht Köln, 2006-11-29, 17 U 145/05

17 U 145/05Obergericht29.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 U 145/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-29

Aktenzeichen: 17 U 145/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1129.17U145.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.10.2005 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 18 O 545/04 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die gegen die Beklagten zu 1) und zu 3) gerichtete Feststellungsklage hinsichtlich des im Jahre 2000 aufgetretenen Schwammbefalls in der Gruft des L-Klosters in C-Q als unzulässig abgewiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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