6 U 25/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-09-15, 6 U 25/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 25/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-15
Aktenzeichen: 6 U 25/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0915.6U25.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.01.2006 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 201/00 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 167.161,76 € nebst 4 % Zinsen seit dem 10.01.1997 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu ¼ und die Beklagte zu ¾. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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