Oberlandesgericht Köln, 2006-09-07, 8 U 29/06

8 U 29/06Obergericht07.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 29/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-07

Aktenzeichen: 8 U 29/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0907.8U29.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 31.03.2006 verkündete Teilurteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 30 O 334/04 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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