Oberlandesgericht Köln, 2006-09-04, 27 UF 198/06

27 UF 198/06Obergericht04.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 UF 198/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-09-04

Aktenzeichen: 27 UF 198/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0904.27UF198.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Es wird angeordnet, dass das Kind I. U. H. unverzüglich aus der derzeitigen Pflegefamilie in die Obhut der Eheleute W. und S. I., C. Straße 33, xxxx O.-T. zurückgeführt wird und dort bis zur Entscheidung des Senats in Hauptsache verbleibt.

Das Kreisjugendamt des S.-T.-Kreises wird ermächtigt, erforderlichenfalls unter Mithilfe eines Gerichtsvollzieher die Rückführung des Kindes vorzunehmen.

Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, einfache Gewalt anzuwenden und gegebenenfalls die Polizei und einen Schlosser hinzuzuziehen.

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