5 U 143/03•Oberlandesgericht Köln, 2006-08-30, 5 U 143/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 143/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-30
Aktenzeichen: 5 U 143/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0830.5U143.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09. Juli 2003 - 23 O 1/01 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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