15 U 38/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-08-29, 15 U 38/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 38/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-29
Aktenzeichen: 15 U 38/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0829.15U38.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.02.2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 1 O 458/05 – unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.930,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.10.2005 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die im ersten Rechtszug entstandenen Kosten tragen die Klägerin zu 13 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 87 %. Die Kosten des Berufungsrechtsstreits werden der Klägerin zu 6 % und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 94 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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