Oberlandesgericht Köln, 2006-08-29, 15 U 38/06

15 U 38/06Obergericht29.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 38/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-29

Aktenzeichen: 15 U 38/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0829.15U38.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.02.2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 1 O 458/05 – unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.930,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.10.2005 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die im ersten Rechtszug entstandenen Kosten tragen die Klägerin zu 13 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 87 %. Die Kosten des Berufungsrechtsstreits werden der Klägerin zu 6 % und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 94 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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