Oberlandesgericht Köln, 2006-08-21, 12 UF 53/06

12 UF 53/06Obergericht21.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 UF 53/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-08-21

Aktenzeichen: 12 UF 53/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0821.12UF53.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Das als sofortige Beschwerde zu behandelnde Rechtsmittel des Antragstellers gegen den am 8. 8. 2006 verkündeten Beschluß des Amtsgerichts -Familiengericht- Jülich ( 10 F 369 / 06 ) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 .- € festgesetzt.

Der Antrag des Antragstellers, ihm für das Beschwerdeverfahren Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, wird ebenfalls zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.