13 U 211/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-08-16, 13 U 211/05
Oberlandesgericht Köln, 2006-08-16, 13 U 211/05
13 U 211/05Obergericht16.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 211/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-16
Aktenzeichen: 13 U 211/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0816.13U211.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22. November 2005 - 3 O 130/05 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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