16 Wx 113/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-08-14, 16 Wx 113/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-08-14, 16 Wx 113/06
16 Wx 113/06Obergericht14.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 113/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-14
Aktenzeichen: 16 Wx 113/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0814.16WX113.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner zu 3. und 4. gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 13.03.2006 – 29 T 48/04 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Gerichtskosten der ersten Instanz dem Antragsteller zu 47 % und den Antragsgegnern C, A und L jeweils zu 17,6 % auferlegt werden. Im Übrigen bleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Beschlusses.
Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegner zu 3. und 4. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten erfolgt nicht.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.