Oberlandesgericht Köln, 2006-08-14, 16 Wx 113/06

16 Wx 113/06Obergericht14.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 113/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-08-14

Aktenzeichen: 16 Wx 113/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0814.16WX113.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner zu 3. und 4. gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 13.03.2006 – 29 T 48/04 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Gerichtskosten der ersten Instanz dem Antragsteller zu 47 % und den Antragsgegnern C, A und L jeweils zu 17,6 % auferlegt werden. Im Übrigen bleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Beschlusses.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegner zu 3. und 4. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten erfolgt nicht.

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