20 U 66/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-07-28, 20 U 66/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 66/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-28
Aktenzeichen: 20 U 66/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0728.20U66.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen des Klägers und der Drittwiderbeklagten wird das am 18.2.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Köln 7 O 172/04 teilweise abgeändert und im Zahlungsausspruch sowie hinsichtlich der Widerklage wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger und die Drittwiderbeklagte als Gesamtgläubiger 106.435,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 11. November 2004 zu zahlen.
Die Widerklage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Die Berufung des Klägers im übrigen und die Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/10 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 9/10, indes fallen die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten den Beklagten in vollem Umfang zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenpartei vor der Vollstreckung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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