14 U 29/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-07-20, 14 U 29/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 U 29/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-20
Aktenzeichen: 14 U 29/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0720.14U29.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10. November 2005 - 24 O 416/04 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann eine Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500,00 € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe, auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts, leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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