Oberlandesgericht Köln, 2006-07-14, 6 U 226/05

6 U 226/05Obergericht14.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 226/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-14

Aktenzeichen: 6 U 226/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0714.6U226.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: MarkenG §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 2; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3; HGB § 18 Abs. 2

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. November 2005 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 28/05 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.