Oberlandesgericht Köln, 2006-07-13, 11 U 121/04

11 U 121/04Obergericht13.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 121/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-13

Aktenzeichen: 11 U 121/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0713.11U121.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.5.2004 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln (17 O 358/00) wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die gegen den Beklagten zu 2) gerichtete Klage als unzulässig abgewiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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