11 U 121/04•Oberlandesgericht Köln, 2006-07-13, 11 U 121/04
Oberlandesgericht Köln, 2006-07-13, 11 U 121/04
11 U 121/04Obergericht13.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 121/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-13
Aktenzeichen: 11 U 121/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0713.11U121.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.5.2004 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln (17 O 358/00) wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die gegen den Beklagten zu 2) gerichtete Klage als unzulässig abgewiesen wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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