8 W 23/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-07-07, 8 W 23/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 W 23/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-07
Aktenzeichen: 8 W 23/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0707.8W23.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 15. August 2005 – 12 O 286/05 – in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 26. August 2005 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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