Oberlandesgericht Köln, 2006-07-04, 3 U 5/06

3 U 5/06Obergericht04.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 5/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-04

Aktenzeichen: 3 U 5/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0704.3U5.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: EG BGB Art. 229 § 6 Abs. 1-4, BGB n.F. §§ 195, 199 Abs. 1, 204 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, BGB a. F. § 215 Abs. 2

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 22.11.2005 (8 O 69/05) abgeändert und die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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