22 U 13/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-07-04, 22 U 13/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 13/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-04
Aktenzeichen: 22 U 13/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0704.22U13.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.12.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – AZ: 10 O 374/05 – abgeändert und wie folgt neugefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.604, 25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.3.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt; die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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