Oberlandesgericht Köln, 2006-07-04, 16 Wx 51/06

16 Wx 51/06Obergericht04.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 51/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-07-04

Aktenzeichen: 16 Wx 51/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0704.16WX51.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 15.02.2006 – 8 T 239/05 – wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. Eine Anordnung zur Erstattung außergerichtlicher Kosten ergeht nicht.

Der Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 4.979,99 € festgesetzt.

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