16 Wx 51/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-07-04, 16 Wx 51/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-07-04, 16 Wx 51/06
16 Wx 51/06Obergericht04.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 51/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-04
Aktenzeichen: 16 Wx 51/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0704.16WX51.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 15.02.2006 – 8 T 239/05 – wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. Eine Anordnung zur Erstattung außergerichtlicher Kosten ergeht nicht.
Der Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 4.979,99 € festgesetzt.
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