11 U 229/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-06-28, 11 U 229/05
Oberlandesgericht Köln, 2006-06-28, 11 U 229/05
11 U 229/05Obergericht28.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 229/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-28
Aktenzeichen: 11 U 229/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0628.11U229.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
-
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.11.2005 (7 O 601/04) dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, die uneingeschränkte Nutzung des Geh- und Fahrrechts auf dem Grundstück I-Straße 25 in M (Gemarkung I2, Flur 5, Flurstücke 336) zu dulden und dem Kläger einen Schlüssel für die an der I-Straße angebrachte Schranke zu überlassen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.