2 W 42/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-06-07, 2 W 42/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 42/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-07
Aktenzeichen: 2 W 42/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0607.2W42.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Der Beklagte ist des mit Schriftsatz vom 15. Mai 2006 beim Oberlandesgericht eingelegten Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das am 12. April 2006 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 13 S 327/05 -verlustig und hat die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens zu tragen, weil er das Rechtsmittel durch Schriftsatz vom 30. Mai 2006, bei Gericht eingegangen am 1. Juni 2006, zurückgenommen hat.
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