16 Wx 241/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-06-07, 16 Wx 241/05
Oberlandesgericht Köln, 2006-06-07, 16 Wx 241/05
16 Wx 241/05Obergericht07.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 241/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-07
Aktenzeichen: 16 Wx 241/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0607.16WX241.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29.11.2005 - 29 T 301/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Tenor des angegriffenen Beschlusses die Verwalterin als Antragsgegnerin zu 2. und als Beteiligte zu 3. aufzuführen ist.
Der Antrag auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen zur Abrechnung 1998 in anderen Räumen als die der Verwalterin wird abgelehnt.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen den Antragstellern zur Last. Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 12.750,00 EUR festgesetzt.
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