2 U 50/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-06-01, 2 U 50/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-06-01, 2 U 50/06
2 U 50/06Obergericht01.06.2006
Regest
Zur Abgrenzung von Gesamtschaden und Individualschaden, wenn ein Mitarbeiter der Insolvenzschuldnerin eine Vielzahl von Gläubigern der Schuldnerin betrügerisch schädigt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 50/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-01
Aktenzeichen: 2 U 50/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0601.2U50.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: InsO § 92
Leitsätze
Zur Abgrenzung von Gesamtschaden und Individualschaden, wenn ein Mitarbeiter der Insolvenzschuldnerin eine Vielzahl von Gläubigern der Schuldnerin betrügerisch schädigt.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten zu 3) vom 13. April 2006 gegen das am 21. März 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 27 O 258/05 – durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Beklagte zu 3) erhält Gelegenheit, hier-zu bis zum 19. Juni 2006 Stellung zu nehmen.
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