17 W 80/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-05-31, 17 W 80/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 80/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-31
Aktenzeichen: 17 W 80/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0531.17W80.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Köln vom 28. Februar 2006 – 28 0 597/05 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 10. November 2005 sind von der Antragsgegnerin an Kosten 178,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 22. Dezember 2005 an die Antragstellerin zu 1) zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin zu 1).
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 284,40 € (50 % von 568,80 €).
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