Oberlandesgericht Köln, 2006-05-17, 19 U 37/06

19 U 37/06Obergericht17.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 37/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-17

Aktenzeichen: 19 U 37/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0517.19U37.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Antrag des Beklagten zu 1.) auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.

  2. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten zu 1.) gegen das am 25.01.2006 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln (16 O 479/04) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

  3. Der Beklagte zu 1.) erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

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