17 W 79/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-05-10, 17 W 79/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 79/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-10
Aktenzeichen: 17 W 79/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0510.17W79.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 10. Januar 2006 – 27 O 124/04 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Vergleichs des Oberlandesgerichts Köln sind vom Kläger 4.313,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 06. September 2005 an die Beklagte zu zahlen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.360,21 €.
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