Oberlandesgericht Köln, 2006-04-28, 6 U 222/05

6 U 222/05Obergericht28.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 222/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-28

Aktenzeichen: 6 U 222/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0428.6U222.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: MarkenG §§ 14 Abs. 2 Nr. 3, 140 Abs. 1 und 3; UWG §§ 6 Abs. 2 Nr. 4, 12 Abs. 1 S. 2

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.10.2005 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 601/05 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 682,66 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.02.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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