Oberlandesgericht Köln, 2006-04-25, 24 U 156/05

24 U 156/05Obergericht25.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 156/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-25

Aktenzeichen: 24 U 156/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0425.24U156.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. Oktober 2005 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 506/03 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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