24 U 156/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-04-25, 24 U 156/05
Oberlandesgericht Köln, 2006-04-25, 24 U 156/05
24 U 156/05Obergericht25.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 156/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-25
Aktenzeichen: 24 U 156/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0425.24U156.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. Oktober 2005 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 506/03 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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