17 W 63/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-04-19, 17 W 63/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 63/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-19
Aktenzeichen: 17 W 63/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0419.17W63.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird insoweit aufgehoben, als der Rechtspfleger den Antrag des Klägers auf Festsetzung seiner Terminsreisekosten zurückgewiesen hat. Insoweit wird die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung – auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens – an den Rechtspfleger des Landgerichts Köln zurückverwiesen.
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