Oberlandesgericht Köln, 2006-04-19, 17 W 63/06

17 W 63/06Obergericht19.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 63/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-04-19

Aktenzeichen: 17 W 63/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0419.17W63.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird insoweit aufgehoben, als der Rechtspfleger den Antrag des Klägers auf Festsetzung seiner Terminsreisekosten zurückgewiesen hat. Insoweit wird die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung – auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens – an den Rechtspfleger des Landgerichts Köln zurückverwiesen.

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