4 UF 218/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-04-11, 4 UF 218/05
Oberlandesgericht Köln, 2006-04-11, 4 UF 218/05
4 UF 218/05Obergericht11.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 218/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-11
Aktenzeichen: 4 UF 218/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0411.4UF218.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 02.11.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht Bonn – 42 F 706/04 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels und Klageabweisung im Übrigen dahin abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird,
- an die Klägerin für die Zeit von Juli 2004 bis einschließlich März 2006 rückständigen Unterhalt in Höhe von 3.089,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2005
sowie
- laufenden Trennungsunterhalt ab April 2006 in Höhe von monatlich 200,00 €
zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10 sowie die des Berufungsverfahrens die Klägerin zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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