Oberlandesgericht Köln, 2006-04-05, 13 U 162/05

13 U 162/05Obergericht05.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 162/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-05

Aktenzeichen: 13 U 162/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0405.13U162.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 16. August 2005 - 10 O 632/04 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert beträgt 298.282,61 €.

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