19 U 139/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-03-31, 19 U 139/05
Oberlandesgericht Köln, 2006-03-31, 19 U 139/05
19 U 139/05Obergericht31.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 139/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-31
Aktenzeichen: 19 U 139/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0331.19U139.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das am 24.06.2005 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 90 O 208/04 – auf die Berufung der Klägerin wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 69.832,14 € nebst 5 % Zinsen seit dem 31.01.2003 bis zum 12.07.2004 sowie Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.07.2004 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin 17 % und die Beklagte 83 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung jeweils gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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