16 Wx 237/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-03-31, 16 Wx 237/05
Oberlandesgericht Köln, 2006-03-31, 16 Wx 237/05
16 Wx 237/05Obergericht31.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 237/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-31
Aktenzeichen: 16 Wx 237/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0331.16WX237.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Aachen vom 17. März 2005 - 12 II 67/04 - und der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 24.11.2005 - 2 T 82/05 - abgeändert.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an die Antragstellerin 1.401,45 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 31.01.2004 zu zahlen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten erster Instanz fallen der Antragstellerin zu 68 %, der Antragsgegnerin zu 32 % zur Last. Von den Gerichtskosten zweiter und dritter Instanz tragen die Antragstellerin 60 %, die Antragsgegnerin 40 %.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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