4 UF 198/03•Oberlandesgericht Köln, 2006-03-27, 4 UF 198/03
Oberlandesgericht Köln, 2006-03-27, 4 UF 198/03
4 UF 198/03Obergericht27.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 198/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-27
Aktenzeichen: 4 UF 198/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0327.4UF198.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Beschwerde der Verfahrensbeteiligten zu 1.) (Bayerische Apothekerversorgung) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 18.08.2003 - 47 F 457/01 (VA ) - wie folgt abgeändert:
Vom Versicherungskonto Nr. ####1 der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) werden auf ein für den Antragsteller bei der gesetzlichen Rentenversicherung einzurichtendes Versicherungskonto Rentenanwartschaften von monatlich 26,15 EUR, bezogen auf den 31.10.2001, übertragen.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurech-nen.
II.
1.)
Für die erste Instanz verbleibt es bei der amtsgerichtlichen Kostenentscheidung im oben genannten amtsgerichtlichen Beschluss.
2.)
Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens. Im Übrigen tragen die übrigen Verfahrensbeteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die Antragsgegnerin trägt 4/5 der Gerichtskosten. Im Übrigen werden Gerichtskosten nicht erhoben.
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