Oberlandesgericht Köln, 2006-03-17, 6 U 176/05

6 U 176/05Obergericht17.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 176/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-17

Aktenzeichen: 6 U 176/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0317.6U176.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG §§ 3, 5 Abs. 1 Abs. 2 Ziff. 3; BRAGO § 118 Abs. 2

Tenor

Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Beklagten gegen das am 14. September 2005 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 14/05 - werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird nach Eingang der Anschlussberufung abweichend von dem Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2005 auf 25.000,- EUR (jeweils 12.500,- EUR für Berufung und Anschlussberufung) festgesetzt.

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