6 U 176/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-03-17, 6 U 176/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 176/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-17
Aktenzeichen: 6 U 176/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0317.6U176.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §§ 3, 5 Abs. 1 Abs. 2 Ziff. 3; BRAGO § 118 Abs. 2
Tenor
Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Beklagten gegen das am 14. September 2005 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 14/05 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird nach Eingang der Anschlussberufung abweichend von dem Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2005 auf 25.000,- EUR (jeweils 12.500,- EUR für Berufung und Anschlussberufung) festgesetzt.
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