Oberlandesgericht Köln, 2006-03-17, 6 U 158/05

6 U 158/05Obergericht17.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 158/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-17

Aktenzeichen: 6 U 158/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0317.6U158.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.07.2005 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 875/04 – wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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