Oberlandesgericht Köln, 2006-03-15, 5 U 78/05

5 U 78/05Obergericht15.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 78/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-15

Aktenzeichen: 5 U 78/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0315.5U78.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. April 2005 verkün-dete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 546/04 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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