Oberlandesgericht Köln, 2006-03-14, 82 Ss 23/06

82 Ss 23/06Obergericht14.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 82 Ss 23/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-14

Aktenzeichen: 82 Ss 23/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0314.82SS23.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

  1. Die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird auf seine Kosten verworfen.

  2. Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Ent-scheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.

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