Oberlandesgericht Köln, 2006-03-10, 19 U 160/05

19 U 160/05Obergericht10.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 160/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-10

Aktenzeichen: 19 U 160/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0310.19U160.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.08.2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (8 0 66/03) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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