17 W 232/04•Oberlandesgericht Köln, 2006-03-10, 17 W 232/04
Oberlandesgericht Köln, 2006-03-10, 17 W 232/04
17 W 232/04Obergericht10.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 232/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-10
Aktenzeichen: 17 W 232/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0310.17W232.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Es wird festgestellt, dass der angefochtene Beschluss gegenstandslos geworden ist.
Die Kosten des erledigten Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.368,80 EUR
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