Oberlandesgericht Köln, 2006-03-10, 17 W 232/04

17 W 232/04Obergericht10.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 232/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-10

Aktenzeichen: 17 W 232/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0310.17W232.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Es wird festgestellt, dass der angefochtene Beschluss gegenstandslos geworden ist.

Die Kosten des erledigten Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.368,80 EUR

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.