13 U 130/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-03-08, 13 U 130/05
Oberlandesgericht Köln, 2006-03-08, 13 U 130/05
13 U 130/05Obergericht08.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 130/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-08
Aktenzeichen: 13 U 130/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0308.13U130.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 14. Juni 2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 O 419/04 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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